Zugangsmöglichkeiten zum Studium – ZVS und Studienplatzklage
Hat man endlich sein Abitur in der Tasche, fragt man sich was nun? Viele zieht es an eine Hochschule oder Private Uni zum Studieren. Interessante Fächer wie Medizin, Psychologie oder verschiedene Bereiche der Naturwissenschaften oder Geisteswissenschaften stehen zur Auswahl. Doch ist es längst nicht so einfach, wie man vielleicht denkt, einen Studienplatz zu erhalten. Eine enorme Bewerbermenge, hohe Numerus-Clausus-Beschränkungen und andere Zulassungsbeschränkungen behindern den Erhalt eines Studienplatzes.
Besonders die sehr beliebten Studiengänge wie Tier- oder Humanmedizin und Pharmazie unterliegen besonderen Richtlinien. Diese werden von der ZVS der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen vergeben. Diese staatliche Behörde vergibt immer je 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze an die Abiturbesten sowie an diejenigen, die schon lange auf der Warteliste für einen Studienplatz in dem bestimmten Studiengang stehen. Hat man einen negativen Bescheid von der ZVS erhalten, kann man dagegen Widerspruch einlegen oder versuchen, sich direkt an der erwählten Hochschule auf den jeweiligen Studiengang zu bewerben. Dies wäre dann ein Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Studienplatzklage. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Eilverfahren, bei der man die bevorzugte Universität auf die Bereitstellung weiterer Studienplätze verklagt. Den eigenen Studienplatz einklagen macht man mittels der Annahme, die Universität würde nicht alle ihre Kapazitäten vollständig ausschöpfen und könne weitere Studienplätze zur Verfügung stellen. Das zuständige Gericht muss dies dann überprüfen. Bei einer Studienplatzklage empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Auch wenn die Studienplatzklage keine 100-Prozentige Gewähr auf den Erhalt eines Studienplatzes gewährleisten kann, bietet sie dennoch gute Chancen.